Produkt zum Begriff Zugewinngemeinschaft:
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Dennisen, Thomas: Steuerliche Organschaft
Steuerliche Organschaft , Die steuerliche Organschaft ist ein vielschichtiges Rechtsgebilde, das aufgrund der Verlustnutzungs- und Finanzierungsvorteile nicht nur für große Konzerne, sondern gerade auch für den Mittelstand interessant ist. Doch die Rechtsfragen zur Begründung, zu den Voraussetzungen zum Erhalt sowie zur Beendigung einer Organschaft sind komplex und tief verzweigt. Das deutsche Organschaftsrecht enthält Vorschriften mit Auswirkungen auf die Ertragsteuern, die Umsatzsteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Zudem stoßen zu den gesellschaftsrechtlichen und bilanzrechtlichen Aspekten, die für eine Organschaft zu beachten sind, zunehmend Bezüge und Einflüsse des europäischen und internationalen Steuerrechts. Das Handbuch zur steuerlichen Organschaft bietet allen, die rund um die Organschaft mit Planung, Gründung, Beendigung, Gestaltung oder Risikobewertung zu tun haben, unverzichtbaren Expertenrat. Von den Grundlagen über inlandsbezogene Einzelfragen zu den verschiedenen Organschaftstypen bis hin zu internationalen Sonderfragen sind alle Aspekte detailliert erläutert und mit Gestaltungshinweisen versehen. In der 3. neu bearbeiteten Auflage wird dem Bilanzrecht der Organschaft und den praktischen Erfahrungen mit der Organschaft im Konzern erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet. Zusätzlich wird die Organschaft mit der neuen Optionsmöglichkeit des § 1a KStG beleuchtet. Topaktuell ist das Wachstumschancengesetz mit der Streichung des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG und der Anwendung des § 4k EStG enthalten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wie lange gilt zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft gilt grundsätzlich für die Dauer der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das bedeutet, dass während dieser Zeit die Vermögenszuwächse der Ehepartner getrennt betrachtet werden. Erst im Falle einer Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft wird der Zugewinn ausgeglichen. Es ist jedoch möglich, die Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag abzuändern oder auszuschließen. In diesem Fall gelten die individuell vereinbarten Regelungen. Generell ist es ratsam, sich vor der Eheschließung über die rechtlichen Folgen der Zugewinngemeinschaft zu informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Wann endet die zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft endet in der Regel mit der Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners. Bei einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich durchgeführt, um das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht aufzuteilen. Im Falle des Todes eines Ehepartners tritt die gesetzliche Erbfolge ein, bei der der überlebende Partner seinen gesetzlichen Erbteil erhält. Es ist wichtig, dass die Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag oder durch notarielle Vereinbarung anders geregelt werden kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig über die rechtlichen Folgen einer Zugewinngemeinschaft zu informieren.
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Bis wann gilt zugewinngemeinschaft?
Bis wann gilt zugewinngemeinschaft? Die Zugewinngemeinschaft gilt grundsätzlich während der gesamten Ehezeit, also von der Eheschließung bis zur Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners. Sie regelt die Vermögensverhältnisse der Eheleute während dieser Zeit und sieht vor, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und nur den Zugewinn, also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen, im Falle einer Scheidung oder des Todes aufteilen muss. Nach der Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners endet die Zugewinngemeinschaft und es erfolgt die Abrechnung des Zugewinns. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag zu modifizieren oder auszuschließen.
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Wer erbt was bei zugewinngemeinschaft?
In der Zugewinngemeinschaft erben Ehepartner nicht automatisch voneinander, sondern es gilt das gesetzliche Erbrecht. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner nur dann erbt, wenn er im Testament des verstorbenen Partners bedacht wurde. Ansonsten erben in erster Linie die Kinder des Verstorbenen. Sollte es keine Kinder geben, erben die Eltern des Verstorbenen. Erst wenn auch diese nicht mehr leben, erben Geschwister oder entferntere Verwandte. Es ist daher ratsam, ein Testament zu verfassen, um sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner abgesichert ist.
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Ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft?
Ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft? In vielen Ländern gilt die Ehe als eine Form der Zugewinngemeinschaft, bei der das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern geteilt wird. Dies bedeutet, dass jeder Partner Anspruch auf einen Teil des Vermögenszuwachses des anderen hat, wenn die Ehe endet. Es gibt jedoch auch andere Formen der Ehe, bei denen dieses Prinzip nicht gilt, wie z.B. die Gütertrennung, bei der jeder Partner sein eigenes Vermögen behält. Letztendlich hängt es von den jeweiligen Gesetzen und Vereinbarungen ab, ob die Ehe als Zugewinngemeinschaft betrachtet wird.
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Was ist Nachlass bei zugewinngemeinschaft?
Was ist Nachlass bei Zugewinngemeinschaft? In der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um das Vermögen, das ein Ehepartner während der Ehe erwirbt. Der Nachlass bezieht sich auf das Vermögen, das ein Ehepartner im Falle seines Todes hinterlässt. Im Falle des Todes eines Ehepartners wird der Nachlass gemäß den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt, wobei der überlebende Ehepartner seinen Zugewinnausgleich geltend machen kann. Es ist wichtig, den Nachlass und die Regelungen zur Zugewinngemeinschaft im Rahmen eines Ehevertrags oder Testaments zu regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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Wann ist die zugewinngemeinschaft beendet?
Die Zugewinngemeinschaft endet in der Regel mit der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners. Bei einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich durchgeführt, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht aufgeteilt wird. Im Falle des Todes eines Ehepartners tritt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft automatisch außer Kraft. Es ist auch möglich, die Zugewinngemeinschaft vorzeitig durch einen Ehevertrag zu beenden, in dem ein anderer Güterstand vereinbart wird. In manchen Fällen kann die Zugewinngemeinschaft auch durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden, z.B. bei grober Verletzung der ehelichen Pflichten.
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Wann wird die zugewinngemeinschaft beendet?
Die Zugewinngemeinschaft endet in der Regel mit der Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners. Bei einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich durchgeführt, um das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht aufzuteilen. Stirbt ein Ehepartner, wird der Zugewinnausgleich im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigt. Es ist wichtig, dass die Ehepartner im Falle einer Scheidung oder im Vorfeld klare Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden. In einigen Fällen kann die Zugewinngemeinschaft auch durch einen Ehevertrag vor oder während der Ehe beendet werden.
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